AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparta GmbH (Stand: 01.10.2023)

PRÄAMBEL

Die Sparta GmbH, Hohenzollernstr. 23-25, 40549 Düsseldorf, E-Mail: info@fitbodylab.de, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 91416, USt-IdNr.: DE336453923 (im Folgenden Sparta) betreibt unter der Marke FITBODYLAB ein Fitnessstudio mit einem umfangreichen Kurs- und Trainingsangebot.

1 VERTRAGSABSCHLUSS

  • Geltungsbereich
Vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Sparta mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind solche Personen, die auf Grundlage eines mit der Sparta abgeschlossenen Vertrages zur Nutzung des Studios und der Kursangebote nach Maßgabe des „Nutzungsvertrages“ berechtigt sind.

  • Studio-Vertragsabschluss
Der Vertrag über einen Nutzungsvertrag kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
Sparta ist berechtigt, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Ein solcher besteht insbesondere dann, wenn bereits ein zuvor bestehender Nutzungsvertrag aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Sparta gekündigt wurde.

  • Online-Vertragsabschluss
Ein Online-Vertragsschluss kann über unsere Website www.fitbodylab.de oder die Fitbodylab App erfolgen.
In diesem Fall gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung seitens Sparta per E-Mail („Vertragsbestätigung”). Die Sparte speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Nutzungsvertrages mit der Bestätigung per E-Mail zu.
Sparta ist berechtigt, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Ein solcher besteht insbesondere dann, wenn bereits ein zuvor bestehender Nutzungsvertrag aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Sparta gekündigt wurde.
Dem Mitglied steht im Falle des Online-Vertragsabschlusses das gesetzliche Widerrufsrecht zu, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

  • Besonderheiten bei Minderjährigen
Die Inanspruchnahme der Leistungen der Sparta setzt die Volljährigkeit des Mitglieds voraus, andernfalls setzt ein Vertragsabschluss die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten voraus.

2 NUTZUNG

2.1 Umfang
Da Mitglied kann die Leistungen der Sparta im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.
Sparta behält sich das Recht vor, im Einzelfall vor Nutzung der angebotenen Leistungen die Vorlage einer durch einen Arzt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen, insbesondere im Falle einer Schwangerschaft, künstlichen Implantaten, Epilepsie, etc…

Neue Mitglieder können einmalig aus zwei Paketen wählen:

Paket: “2 for the price of 1” (ab dem Kauf ein Monat gültig)
Das “2 for the price of 1” Paket gibt dir die absolute Flexibilität und berechtigt dich zur Buchung von zwei Trainingsstunden für den Preis von einer innerhalb von 30 Tagen.

Paket: “Discovery” (ab dem Kauf zwei Monate gültig)
Das “Discovery” Paket gibt dir die absolute Flexibilität und berechtigt dich zur Buchung von vier Trainingsstunden innerhalb von 60 Tagen.

Mitglieder können aus folgenden Kursen wählen:

1 Kurs: Dieses Paket berechtigt dich zur Buchung von einer Trainingsstunde. Dieses Paket ist ab Kauf ein Monat gültig.
5 Kurse: Dieses Paket berechtigt dich zur Buchung von fünf Trainingsstunden. Dieses Paket ist ab Kauf sechs Monate gültig.
10 Kurse: Dieses Paket berechtigt dich zur Buchung von zehn Trainingsstunden. Dieses Paket ist ab Kauf sechs Monate gültig.
20 Kurse: Dieses Paket berechtigt dich zur Buchung von 20 Trainingsstunden. Dieses Paket ist ab Kauf ein Jahr gültig.

Nicht eingelöste Kurse verfallen am Ende der jeweiligen Laufzeit. Eine Erstattung nicht genutzter Kurse erfolgt nicht.

Sparta kann das Studio an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu neun (9) weiteren Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen geschlossen halten. Die Termine, an denen das Studio geschlossen bleibt, werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Aushang und/oder per E-Mail mitgeteilt. Ein Anspruch des Mitglieds auf Erstattung anteiliger Kursbeiträge besteht in diesem Fall nicht.
2.2 Zusatzleistungen
Die Inanspruchnahme von Leistungen, die über die regulär vereinbarte Studionutzung hinausgehen, setzen eine gesonderte besondere Vereinbarung voraus. Private Trainingseinheiten können nur im Studio vereinbart werden und auch nur für Zeiten, an denen keine Kurse stattfinden. Eine telefonische Anfrage hierzu ist jederzeit möglich.
2.3 Kurse
Die Buchung von Kursen kann nur Online über unser Buchungssystem erfolgen. Ein Kursbesuch kann nur nach erfolgter Voranmeldung über das Online Buchungssystem fest zugesichert werden. Bei bereits ausgebuchten Kursen besteht kein Anspruch auf Teilnahme; in der Buchungsmaske kann der Kurs in diesem Fall auch nicht gebucht werden.
Kurse können vom Mitglied bis zu 12 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei online storniert werden. Bei einer Stornierung ab 12 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kurs ohne Stornierung wird der Kurs vom jeweils bestehenden Kontingent abgezogen, als wäre er vom Mitglied besucht worden.
Ist ein Kurs bereits voll ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kursbeitrages.
Sparta behält sich vor, Kurse kurzfristig abzusagen und Zeiten oder Trainer zu ändern. Die gebuchte Kursstunde verfällt in diesem Fall nicht, sondern kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
2.4 Hausordnung
Sparta ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen, die im Studio aushängt. Änderungen der Hausordnung sind auch ohne Zustimmung des Mitglieds möglich, soweit dadurch nicht der Wesensgehalt des Vertrages berührt und das Mitglied nicht unangemessen benachteiligt wird.
2.5 Weisungsberechtigung
Die Mitarbeiter der Sparta sind zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs, der Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung berechtigt, Weisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.

3 PFLICHTEN DES MITGLIEDES

3.1 Angabe E-Mail Adresse / Kommunikation
Das Mitglied ist verpflichtet, Sparta zur Sicherstellung der Kommunikation eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen der Sparta (wie z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.2 Änderungsmitteilung
Jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., sind der Sparta unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Übertragbarkeit
Nutzungskarten sind grundsätzlich personengebunden und können durch das Mitglied nicht an Dritte übertragen werden.

4 BEITRÄGE

4.1 Fälligkeit
Der für die jeweilige Nutzungskarte vereinbarte Betrag wird mit deren Erwerb fällig. Der Betrag kann bargeldlos oder vor Ort in bar bezahlt werden, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist.
4.2 SEPA-Lastschriftmandat
Für den Fall der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zur Zahlung des vereinbarten Betrages ist der Sparta hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat zu erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das angegebene Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beträgen und angefallenen Gebühren gemäß Ziffer. 4.3 aufweist.
4.3 Rücklastschriftgebühren
Kann der vereinbarte Betrag auf Grund fehlender Kontodeckung zum Zeitpunkt der Buchung nicht abgebucht werden, wodurch eine Rücklastschrift verursacht wird, so ist das Mitglied jeweils zur Zahlung einer zusätzlichen Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,00 € verpflichtet, die ebenfalls per Lastschrift eingezogen werden können.
4.4 Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, ist die Sparta berechtigt, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

5 VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1 Vertragslaufzeit
Nutzungskarten können innerhalb der vereinbarten Laufzeiten beliebig für Kurse eingelöst werden, soweit für den jeweiligen Kurs noch freie Plätze verfügbar sind. § 2 Ziff. 2.3 gilt entsprechend.
5.2 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit wird ausgeschlossen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3 Stilllegung
Auf Antrag und Nachweis bei Schwangerschaften oder aufgrund einer schweren Erkrankung gewährt die Sparta eine Verlängerung des Nutzungszeitraums um den Zeitraum der Stilllegung (nach Maßgabe des geltenden Rechts).
Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn die Laufzeit bereits abgelaufen ist oder die Sparta zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

6 HAFTUNG

6.1 Haftungsausschluss
Sparta schließt jegliche Haftung für Schäden aus, soweit dies gesetzlich möglich ist. Insbesondere haftet die Sparta nicht für Schäden, die das Mitglied selbst zu vertreten hat oder die durch unsachgemäße Gerätenutzung entstehen.
Schäden, die durch ein Mitglied zu vertreten sind, sind der Sparta durch das Mitglied zu ersetzen.
6.2 Ausfall
Im Falle eines Ausfalls des Studiobetriebs aus Gründen, die die Sparta nicht zu vertreten hat, besteht vorbehaltlich der Regelung in § 2 Ziffer 2.3 kein über die Erstattung der gezahlten Kartenbeträge hinausgehender Anspruch auf Schadensersatz.
6.3 Verlust von Wertgegenständen
Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt die Sparta keine Haftung. Insbesondere begründet die Bereitstellung von Spinden o.ä. keine Haftung für eingebrachte Gegenstände des Nutzers. Spinde sind ausschließlich während der jeweiligen Trainingszeiten zu nutzen. Missbräuchlich verwendete Spinde berechtigen die Sparta zur kostenpflichtigen Öffnung zu Lasten des jeweiligen Mitglieds.

7 DATENSCHUTZ / VIDEOÜBERWACHUNG

7.1 DSGVO
Es gilt die auf der Webseite veröffentlichte Datenschutzerklärung.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 AGB-Änderung
Die Sparta ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
Änderungen werden Mitgliedern gegenüber nach Hinweis und Zurverfügungstellung der geänderten Fassung wirksam, sofern das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Sparta weist das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs gesondert hin.
8.2 Aufrechnungsverbot
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Sparta aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Sparta auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.3 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Sparta ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.4 Anwendbares Recht / Vertragssprache
Diese AGB sowie sämtliche vertraglichen Beziehung mit der Sparta unterliegen deutschem Recht. Vertragssprache ist deutsch.
8.5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.